RLM-Strom für Unternehmen

Strom beschaffen. Mit Ihrem Lastgang als Grundlage

Bei registrierender Leistungsmessung zählt nicht nur die Jahresmenge: Entscheidend ist auch, wann Ihr Betrieb Strom benötigt. Ein belastbarer Vergleich berücksichtigt Lastprofil, Leistungsspitzen und Vertragsbedingungen

Passt RLM zu Ihrem Anschluss?

Diese Seite richtet sich an Betriebe mit registrierender Leistungsmessung, etwa in Produktion, Logistik oder größeren Gewerbeobjekten. Die Branche oder Strommenge allein bestätigt die Messart nicht. Hinweise finden Sie auf Ihrer Rechnung; verbindliche Auskunft zur Messung gibt Ihr Messstellen- oder Netzbetreiber

Moderne Produktionshalle mit geschlossenem Energiemessschrank im Vordergrund

Lastprofil & Kosten

Nicht nur Kilowattstunden vergleichen

Zwei Betriebe mit gleicher Jahresmenge können unterschiedliche Stromkosten haben. Der zeitliche Bedarf und die vertragliche Preisstruktur machen den Unterschied

15 Minuten: Leistung und Energie unterscheiden

Der RLM-Lastgang beschreibt den Bezug in Viertelstundenintervallen. kW steht für die mittlere Leistung im Intervall, kWh für die bezogene Energie. Beispiel: 100 kW über 15 Minuten entsprechen 25 kWh. Prüfen Sie beim Dateiexport Einheit, Zeitstempel und Vollständigkeit

Lastspitzen sichtbar machen

Gleichzeitig startende Maschinen, Kühlung oder Ladepunkte können die höchste gemessene Viertelstundenleistung erhöhen. Bei leistungsabhängigen Netzentgelten beeinflusst die abrechnungsrelevante Spitzenleistung den Leistungspreisanteil. Welche Spitze und welcher Abrechnungszeitraum gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Netzentgeltmodell

Gesamtkosten auf gleicher Basis bewerten

Vergleichen Sie denselben Lieferzeitraum, dieselbe Verbrauchsprognose und denselben Lastgang. Neben dem Energiepreis gehören Netzentgelte einschließlich Leistungskosten, Messkosten, Steuern, Umlagen, Abgaben und vereinbarte Gebühren in die Betrachtung. Netto und brutto sowie enthaltene und separat berechnete Bestandteile müssen eindeutig ausgewiesen sein

Festpreis oder Spotmarkt: Risiken abwägen

Ein Festpreis kann den vereinbarten Energiepreis stabilisieren, fixiert aber nicht automatisch alle Kostenbestandteile. Prüfen Sie Preisgarantie, Mengenband, Mehr- und Mindermengen sowie Laufzeit. Spotbasierte Modelle folgen vereinbarten Marktpreisen und können starke Preisschwankungen auslösen. Maßgeblich sind Ihr zeitlicher Verbrauch, Aufschläge, Abrechnungsregeln und Ihre Risikotragfähigkeit – nicht allein ein durchschnittlicher Börsenpreis

Unterlagen vorbereiten

Eine klare Datengrundlage für Ihre RLM-Anfrage

Lastgang und Rechnung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Halten Sie beides getrennt bereit und ordnen Sie die Unterlagen der jeweiligen Lieferstelle zu

Analystin prüft Energieverbrauchsdaten und getrennte Rechnungsunterlagen am Schreibtisch
  • Vollständiger Lastgang

    Idealerweise zwölf zusammenhängende, aktuelle Monate als maschinenlesbare Datei, zum Beispiel CSV im Exportformat Ihres Netz- oder Messstellenbetreibers. Benötigt werden Viertelstundenwerte mit Zeitstempeln und Einheiten. Lücken, Ersatzwerte sowie Sommer- und Winterzeit sollten erkennbar sein. Ein Screenshot oder eine Jahresverbrauchssumme ersetzt die Zeitreihe nicht

  • Rechnung separat

    Eine aktuelle Strom- oder Jahresrechnung zeigt Lieferstelle, Marktlokations-ID, Verbrauch und abgerechnete Kostenbestandteile. Sie ergänzt den Lastgang, ersetzt ihn aber nicht

  • Vertrag und Fristen

    Halten Sie Vertragsende, Kündigungsfrist, eine gegebenenfalls bereits erklärte Kündigung und den gewünschten Lieferbeginn fest. Prüfen Sie diese Angaben anhand Ihrer Vertragsunterlagen

  • Geplante Änderungen

    Neue Maschinen, zusätzliche Schichten, Elektromobilität, Photovoltaik oder Speicher können den künftigen Bezug verändern. Beschreiben Sie Umfang und geplanten Zeitpunkt, damit historische Daten nicht ungeprüft als Prognose dienen

Hinweis zum bestehenden Anfrageformular: Bei der Auswahl RLM wird derzeit ein RLM-Dateiupload verlangt; das konkrete Dateiformat ist dort nicht näher erläutert. Die Empfehlung CSV beschreibt die sinnvolle Datengrundlage, nicht die bestätigte Upload-Kompatibilität. Klären Sie bei fehlender Datei oder unklarem Format zunächst die Bereitstellung mit Ihrem Netz- oder Messstellenbetreiber

Nächste Schritte & Fragen

Vom Lastgang zur fundierten Entscheidung

Nutzen Sie die bestehende Gewerbekundenanfrage, sobald Messart und Unterlagen geklärt sind. Ein sinnvoller Vergleich beginnt mit vollständigen Angaben – nicht mit einem pauschalen Sparversprechen

  1. Messart und Daten klären

    Prüfen Sie RLM oder SLP und beschaffen Sie Lastgang, Rechnung und Vertragsdaten für Ihre Lieferstelle

  2. Bestehende Anfrage nutzen

    Übermitteln Sie Ihre Angaben über das Gewerbekundenformular. Beachten Sie die dortigen Pflichtfelder und den bei RLM verlangten Dateiupload

  3. Angebote sorgfältig bewerten

    Prüfen Sie vor einer Entscheidung Gesamtkosten, Preisbestandteile, Mengenregeln, Laufzeit und Kündigung. Halten Sie Annahmen und noch offene Punkte schriftlich fest

Zur Gewerbekundenanfrage

Häufige Fragen zu RLM-Strom

Ich weiß nicht, ob mein Betrieb RLM hat. Was nun?

Prüfen Sie die Mess- und Abrechnungsangaben Ihrer Rechnung oder fragen Sie Ihren Messstellen- beziehungsweise Netzbetreiber. Ein digitaler Zähler allein bestätigt keine RLM-Messung. Das bestehende Formular bietet derzeit keine Auswahl „Messart unklar“. Wählen Sie daher nicht auf Verdacht RLM oder SLP, sondern klären Sie die Messart vor dem Absenden

Woher bekomme ich den Lastgang?

Fragen Sie Ihren Netz- oder Messstellenbetreiber nach einem vollständigen Export für möglichst zwölf aktuelle, zusammenhängende Monate. Je nach Anbieter steht er in einem Kundenportal bereit. Erbitten Sie eine maschinenlesbare Datei mit Viertelstundenwerten, Zeitstempeln und Einheiten

Kann ich ohne Lastgang anfragen?

Das bestehende Formular verlangt bei RLM derzeit eine Datei. Ein Weg ohne Upload wird hier nicht zugesagt. Beschaffen Sie zunächst den Lastgang; eine Rechnung oder ein beliebiger Platzhalter ist kein Ersatz. Auch die vom Formular akzeptierten Dateiformate sind nicht näher erläutert

Ist ein Festpreis immer günstiger als ein Spotmodell?

Nein. Das hängt unter anderem von Marktverlauf, Lastprofil, Aufschlägen und Vertragsregeln ab. Festpreise bieten nur im vereinbarten Umfang Planungssicherheit. Spotmodelle können günstige Phasen nutzbar machen, setzen Ihren Bezug aber auch hohen Preisen aus. Eine Ersparnis lässt sich daraus nicht garantieren

Was gilt bei neuen Anlagen oder einem neuen Standort?

Historische Lastgänge bilden Änderungen nicht automatisch ab. Kennzeichnen Sie neue Verbraucher, geänderte Betriebszeiten und Eigenerzeugung mit geplantem Start. Fehlt ein vollständiges Betriebsjahr, müssen Prognosen und Datenlücken offengelegt werden; ein belastbarer Preisvergleich kann dadurch eingeschränkt sein