Nutzen Sie die bestehende Gewerbekundenanfrage, sobald Messart und Unterlagen geklärt sind. Ein sinnvoller Vergleich beginnt mit vollständigen Angaben – nicht mit einem pauschalen Sparversprechen
Häufige Fragen zu RLM-Strom
Ich weiß nicht, ob mein Betrieb RLM hat. Was nun?
Prüfen Sie die Mess- und Abrechnungsangaben Ihrer Rechnung oder fragen Sie Ihren Messstellen- beziehungsweise Netzbetreiber. Ein digitaler Zähler allein bestätigt keine RLM-Messung. Das bestehende Formular bietet derzeit keine Auswahl „Messart unklar“. Wählen Sie daher nicht auf Verdacht RLM oder SLP, sondern klären Sie die Messart vor dem Absenden
Woher bekomme ich den Lastgang?
Fragen Sie Ihren Netz- oder Messstellenbetreiber nach einem vollständigen Export für möglichst zwölf aktuelle, zusammenhängende Monate. Je nach Anbieter steht er in einem Kundenportal bereit. Erbitten Sie eine maschinenlesbare Datei mit Viertelstundenwerten, Zeitstempeln und Einheiten
Kann ich ohne Lastgang anfragen?
Das bestehende Formular verlangt bei RLM derzeit eine Datei. Ein Weg ohne Upload wird hier nicht zugesagt. Beschaffen Sie zunächst den Lastgang; eine Rechnung oder ein beliebiger Platzhalter ist kein Ersatz. Auch die vom Formular akzeptierten Dateiformate sind nicht näher erläutert
Ist ein Festpreis immer günstiger als ein Spotmodell?
Nein. Das hängt unter anderem von Marktverlauf, Lastprofil, Aufschlägen und Vertragsregeln ab. Festpreise bieten nur im vereinbarten Umfang Planungssicherheit. Spotmodelle können günstige Phasen nutzbar machen, setzen Ihren Bezug aber auch hohen Preisen aus. Eine Ersparnis lässt sich daraus nicht garantieren
Was gilt bei neuen Anlagen oder einem neuen Standort?
Historische Lastgänge bilden Änderungen nicht automatisch ab. Kennzeichnen Sie neue Verbraucher, geänderte Betriebszeiten und Eigenerzeugung mit geplantem Start. Fehlt ein vollständiges Betriebsjahr, müssen Prognosen und Datenlücken offengelegt werden; ein belastbarer Preisvergleich kann dadurch eingeschränkt sein