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Effizienz steigern, Kosten senken!

Optimieren Sie Ihr Unternehmen effizient: Alles, was Sie über die Energieauditpflicht, Kosten und Fördermöglichkeiten wissen müssen! Nutzen Sie die Chance zur Energieeffizienz und profitieren Sie von unserer Expertise.

Energieaudit und Fördermöglichkeiten

Für ein Energieaudit besteht die Möglichkeit einer Förderung. Es sind bis zu 80% BAFA Förderung möglich. Der Zuwendungsbescheid liegt in der Regel innerhalb von 2 Wochen vor. So können wir die Umsetzung häufig innerhalb von 3 Wochen realisieren.

Erfahren Sie mehr über die Energieauditpflicht für rund 50.000 deutsche Unternehmen alle vier Jahre gemäß DIN EN 16247-1.

Energieaudit

Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz trieb diese Verpflichtung voran. Entdecken Sie die Bagatellgrenze und die Meldepflicht gemäß EDL-G Novelle 2019. Wir informieren über die Entscheidung zwischen Energieaudit und Energiemanagementsystem. Multi-Site-Verfahren für Filialisten und die Schritte eines Energieaudits werden ebenfalls beleuchtet. Erfahren Sie die Kosten und Fördermöglichkeiten sowie Tipps zu zusätzlichen Förderprogrammen auf Landesebene.

Energieeffizienz steigern

Das Energieaudit ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz für jedes Unternehmen.

Energieverbrauchs- und Kostensenkungspotenziale entdecken

Wir bieten Energieaudits für große Firmen: Energieverbrauchs- und Kostensenkungspotenziale entdecken.

Bestandsaufnahme über den Energieeinsatz

Mit einem Energieaudit erhalten Sie eine Bestandsaufnahme über den Energieeinsatz Ihres Unternehmens.

Mögliche Potenziale zur Kostensenkung

Die Einschätzung des Energieverbrauchs zeigt Ihnen mögliche Potenziale zur Kostensenkung.

Gesetzliche Pflicht und Eigeninteresse

Ob zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht oder in Ihrem Eigeninteresse, ein Energieaudit verschafft Ihnen wertvolle Einblicke über Kosten und Nutzen.

Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz trieb diese Verpflichtung voran.

Energieaudit

Erfahren Sie mehr über die Energieauditpflicht für rund 50.000 deutsche Unternehmen alle vier Jahre gemäß DIN EN 16247-1.

Unkompliziert und persönlich

Wir bieten eine unkomplizierte und persönliche Beratung, um Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen.

Potenziale zur Kostensenkung

Wir identifizieren Potenziale zur Kostensenkung in Ihrem Energieverbrauch und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Optimierung auf.

Vollständige Bestandsaufnahme

Wir führen eine umfassende Bestandsaufnahme durch, um alle relevanten Daten für das Energieaudit zu erfassen.

Umsetzung innerhalb 3 Wochen

Wir garantieren eine schnelle Umsetzung des Energieaudits innerhalb von 3 Wochen, um zeitnah Ergebnisse zu erzielen.

80% BAFA Förderung möglich

Wir informieren Sie über die Möglichkeit einer 80%igen Förderung durch die BAFA für Ihr Energieaudit.

Kosten und Nutzen analysieren

Wir unterstützen Sie bei der Analyse der Kosten und des Nutzens des Energieaudits, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Umfangreiche Energieberatung

Wir bieten eine umfassende Energieberatung, um Ihnen bei der Optimierung Ihres Energieverbrauchs zu helfen.

Energieaudits für große Firmen

Unsere Energieaudits sind speziell auf die Anforderungen großer Unternehmen zugeschnitten, um eine effektive Optimierung zu ermöglichen.

Schneller Zuwendungsbescheid

Wir unterstützen Sie bei der Beschleunigung des Zuwendungsbescheids, um zeitnah mit der Umsetzung des Energieaudits beginnen zu können.

Energieauditpflicht gemäß DIN EN 16247-1 und Energiedienstleistungsgesetz

Erläuterung der Energieauditpflicht gemäß DIN EN 16247-1 und des EDL-G

Gesetzliche Anforderungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland sind von der Energieauditpflicht betroffen, die alle vier Jahre gemäß der Norm DIN EN 16247-1 durchgeführt werden muss. Das Ziel des Energieaudits ist es, die Einsparpotenziale von Unternehmen zu identifizieren und gezielt zu nutzen. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie hat diese Verpflichtung eingeführt, und in Deutschland trat das entsprechende Gesetz im April 2015 in Kraft.

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2019 führte eine Bagatellgrenze ein und eine neue Meldepflicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unternehmen, die diese Pflicht vernachlässigen, können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Die Energieauditpflicht gilt für Unternehmen ohne den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU). Die Einführung einer Bagatellgrenze befreit energieeffiziente Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh.

Die Pflicht zum Energieaudit entfällt, wenn ein Unternehmen bereits ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS gemäß DIN EN ISO 50001) implementiert hat. Unternehmen müssen entscheiden, ob sie ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem einführen wollen.

Ein Multi-Site-Ansatz wird für Filialisten empfohlen, bei dem Cluster von Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen auditiert werden. Die Durchführung von Energieaudits erfordert qualifizierte oder akkreditierte Experten.

Der Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 besteht aus sieben Schritten, einschließlich Vorbereitung, Datenerfassung, Vor-Ort-Untersuchung, Datenanalyse, Bericht und Abschlussbesprechung.

Die Kosten für ein Energieaudit können je nach Größe und Komplexität bis zu 5.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen betragen. Die BAFA bietet Fördermittel im Rahmen des Programms "Energieberatung im Mittelstand" an, abhängig von den jährlichen Energiekosten des Unternehmens. Unternehmen sollten auch prüfen, ob es zusätzliche Förderprogramme auf Landesebene gibt.

Volta-Strom hilft Ihnen dabei das ideale Fachunternehmen für ihr Energieaudit zu finden.

Energieauditpflicht gemäß DIN EN 16247-1

Erfahren Sie alles über die gesetzlichen Anforderungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Energieauditpflicht gemäß der Norm DIN EN 16247-1.

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Kontext des Energieaudits.

Jetzt die beste Beratung sichern!

Entdecken Sie kosteneffiziente Energielösungen! Erhalten Sie persönliche Beratung für maßgeschneiderte Tarife – senken Sie Kosten und steigern Sie die Effizienz Ihres Betriebs.

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Energieaudit

Erfahren Sie alles Wissenswerte über Energieaudits und gesetzliche Bestimmungen

Häufig gestellte Fragen zum Energieaudit und den gesetzlichen Bestimmungen

Alles, was Sie über Energieaudits und gesetzliche Vorschriften wissen müssen

Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse des Energieverbrauchs in Unternehmen gemäß der Norm DIN EN 16247-1. Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, sind dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Durchführung von Energieaudits gemäß der Norm DIN EN 16247-1. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) regelt die Meldepflicht und mögliche Geldbußen bei Vernachlässigung dieser Pflicht.

Die Kosten für ein Energieaudit können je nach Größe und Komplexität bis zu 5.000 Euro betragen. Unternehmen können jedoch Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Programms 'Energieberatung im Mittelstand' beantragen.

Ein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 kann die Energieauditpflicht ersetzen. Unternehmen mit einem EMS profitieren von kontinuierlicher Verbesserung der Energieeffizienz und sind von der alle vier Jahre durchzuführenden Energieauditpflicht befreit.